K.O. in der Zweiten Runde!

28.10.2013 10:59

Nach nur zwei Runden hat Hansruedi Stadler,  Delegierter für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, das Handtuch geworfen. Aus „Kapazitätsgründen“, so die offizielle Sprachregelung. Darf man dem glauben? Noch hallen seine Worte, die er damals, anlässlich der Gedenkveranstaltung,  nach der Rede von Simonetta Sommaruga in den Saal rief, in meinen Ohren nach: „Frau Bundesrätin, es gibt viel zu tun, packen wir’s an!“ Er hat es nicht gepackt.  Vielleicht hat er realisieren müssen, dass er als Sommaruga’s Delegierter für die komplexe Fragenstellung der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels Schweizerischer Sozialgeschichte der falsche Mann am falschen Ort war. Vielleicht ist ihm aber auch bewusst geworden, dass mit der Einrichtung des Runden Tisches bei den Opfern enorme Erwartungen geweckt wurden; Erwartungen, die wohl niemals in dem Masse erfüllt werden können, wie es sich die Opfer zu Recht vorstellen. Wollte er sich vielleicht deswegen frühzeitig aus der Schusslinie nehmen? Man wird das wahre Motiv seines frühen Rückzuges wohl nie erfahren.

 

Was aber noch mehr irritiert, ist die schnelle Wahl des Nachfolgers.  In einem mehr oder weniger undurchsichtigen Blitzverfahren wurde die Leitung des Runden Tisches einem Vizedirektor im Bundesamt für Justiz übertragen.  Aus der Medienmitteilung geht allerdings nicht klar hervor, ob dieser Vizedirektor neu auch das Amt des Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen übernehmen wird. So oder so: Da wird ein Mann in eine Position geschoben, der von Amtes wegen der „Koalition der Verantwortlichen“, das heisst der rechtsnachfolgenden „Täterschaft“ zugeordnet werden muss. Kann das gut gehen? Ich fürchte nein. Denn wieder sitzt da der falsche Mann am falschen Ort.

 

Was bleibt ist die Hoffnung, dass sich die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen solche Mauscheleien  nicht bieten lassen, sondern lautstark und mit deutlichen Worten beim Bundesrat dafür einstehen, dass das gewichtige Amt des Delegierten oder der Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen von einer Persönlichkeit ausgeübt wird,  die vor allem unabhängig, aber auch vermittelnd, kompetent und stark ist.