WAHRHEITSFINDUNG!

26.10.2015 14:32
Ich kann, so ich will, mein HEIMLEBEN schreibend erzählen. Ich kann es aber nicht dokumentieren. Denn alles Verschriftlichte über meine Kindheit und Jugend, über die gewaltsame Trennung von meiner Mutter, Tage nach meiner Geburt und über die folgenden siebzehn Jahre HEIMLEBEN in Pura, Bellinzona, Pollegio und Zizers existiert nicht mehr. Verschreddert und verbrannt! Man habe, dem Datenschutz gehorchend, die Akten vernichten müssen, so der oberste Chef des „Gott hilft“ -Heimkonzerns in Zizers, Daniel Zindel. Ausser einem kümmerlichen Zettel aus dem kantonalen Archiv in Bellinzona, auf welchem stand, dass ich Sergio Devecchi heisse und unehelich geboren wurde ist nichts von mir an Dokumentarischem übrig geblieben. Soweit so traurig!
 
Wie soll ich nun beweisen, wollte ich am „Wiedergutmachungstopf“ - dem Solidaritätsfonds des Bundes - teilhaben, dass ich im Sinne des Gesetzes ein Opfer bin? Denn im Gesetzesentwurf vor Vernehmlassung (Art. 5), steht klipp und klar, dass „die gesuchstellende Person glaubhaft machen muss, dass sie ein Opfer im Sinne des Gesetzes ist“, und dass sie hierfür „dem Gesuch alle verfügbaren Akten sowie weitere Unterlagen beilegt, die geeignet sind, ihre Opfereigenschaft zu belegen“
 
Ich verstehe das nicht. Es war doch der Staat - die Kantone und die Gemeinden mit tatkräftigem Dazutun der Kirchen - welcher damals tausende von Heim- und Verdingkinder ohne grosses Federlesens in Heime und zu Bauern abschob. Weshalb also nimmt der Gesetzgeber nicht ihn (den Staat) in die Pflicht? Ihn, der per Gesetz oder auch nicht viele der Belege zum Verschwinden brachte, Belege, die nun von den Opfern dem Gesuch beigelegt werden müssen. Wäre es nicht angebrachter, den Täter zu überführen, statt die Opfer erneut zu nötigen? 
 
Der Gesetzesentwurf hat die Vernehmlassungsmühle durchlaufen. Vielleicht steht eine Anpassung von Art. 5 Abs. 2 noch an. Das würde mich freuen. Wenn nicht, ist zu befürchten, dass viele Heim- und Verdingkinder mit leeren Händen vor die zuständige Behörde treten müssen, weil sie ihre Opfereigenschaft, nur lückenhaft, wenn überhaupt, belegen können? 
 

 

Und dann? Dann bleibt einfach zu hoffen, dass die „zuständige Behörde“ aus Frauen und Männern bestückt wird, die nebst der juristischen Exegese auch fähig sind, hinzuhören, hinzuschauen und das Herz mitreden zu lassen, wenn das Opfer erzählt. Denn die Wahrheitsfindung ist keine exakte juristische Wissenschaft, sondern eine eminent Menschliche.